Finaler Leitfaden EEG-Umlage

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« am: Juli 17, 2016, 05:33:00 Nachmittag »
Die Bundesnetzagentur hat den finalen Leitfaden zur Auslegung der EEG-Umlagepflichten für Eigenversorger von EEG Solarstrom beröffentlicht.

Mit Einführung des EEG 2014 ist die EEG-Umlage grundsätzlich für jeden Stromverbrauch zu zahlen. Auch Eigenversorger müssen daher für ihren selbst erzeugten und verbrauchten Strom grundsätzlich die EEG-Umlage zahlen. Verschiedene Sonderregelungen führen allerdings dazu, dass einige Eigenversorger keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen. Diese Sonderregelungen haben zu einer Vielzahl von Anfragen an die Bundesnetzagentur geführt.

Wer muss eine EEG Umlage entrichten, wer in voller Höhe, wer teilweise und wer ist befreit?

De-minimis-Regelung für Kleinanlagen

Die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage für die im Rahmen einer Eigenversorgung selbst erzeugten und verbrauchten Strommengen entfällt nach der De-minimis-Regelung für Kleinanlagen gemäß § 61 Abs. 2 Nr. 4 EEG, wenn Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt erzeugt wird, für höchstens 10 Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr; dies gilt ab der Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des In-betriebnahmejahres; § 32 Absatz 1 Satz 1 [EEG] ist entsprechend anzuwenden.

Näheres dazu finden Sie im folgenden Leitfaden.

Download: Finaler Leitfaden EEG Umlage

Quelle: Bundesnetzagentur
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